Schneeräumung und Winterdienst im Harz

Glatteis vor der Haustür: Wer haftet, wenn jemand stürzt?

Es ist 7 Uhr morgens, minus 5 Grad, der Gehweg vor Ihrem Haus ist spiegelglatt. Auf dem Weg zur Arbeit rutscht ein Passant aus und bricht sich den Arm. Wer zahlt? Kurze Antwort: Wahrscheinlich Sie.

Die Räum- und Streupflicht

Als Hauseigentümer sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Gehweg vor Ihrem Grundstück von Schnee und Eis freizuhalten. Das steht in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde. Im Harz, wo der Winter von November bis März dauern kann, ist das kein Spaß.

Die Regeln (die kaum jemand kennt)

  • Werktags: Bis 7:00 Uhr morgens muss geräumt sein
  • Sonn- und Feiertags: Bis 9:00 Uhr
  • Bei Dauerschneefall: Wiederholt räumen – nicht nur einmal morgens
  • Abends: Bis 20:00 Uhr muss der Gehweg begehbar sein

Was passiert, wenn Sie nicht räumen?

Wenn jemand auf Ihrem ungeräumten Gehweg stürzt, haften Sie für den Schaden. Das kann teuer werden:

  • Arztkosten und Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall des Verletzten
  • Im schlimmsten Fall: Dauerhafte Invalidität = hohe Schadensersatzforderungen

Ihre Privathaftpflicht deckt das zwar in der Regel ab – aber nur, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihrer Räumpflicht nachgekommen sind.

Die Lösung: Winterdienst delegieren

Sie können die Räumpflicht an einen Winterdienst übertragen. Damit geht auch die Haftung auf den Dienstleister über – vorausgesetzt, dieser ist versichert und dokumentiert seine Einsätze.

Genau das machen wir: Winterdienst mit Dokumentation, Versicherung und Festpreisgarantie. Sie schlafen morgens in Ruhe, wir räumen bevor Ihre Mieter das Haus verlassen.

Was kostet Winterdienst im Harz?

Kommt auf die Fläche an. Für ein Einfamilienhaus rechnen Sie mit 50-150€ pro Monat in der Wintersaison (November-März). Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte erstellen wir individuelle Angebote.

Klingt nach viel? Vergleichen Sie das mit einer einzigen Schadensersatzklage. Genau.

Winterdienst anfragen →